Wo in der Öffentlichkeit kein Alkohol getrunken werden darf in der Corona-Krise – das müssen jetzt die Kommunen und Städte in ganz Bayern ab sofort wieder einzeln für bestimmte öffentliche Plätze festlegen. Das gab die Regierung im Freistaat gestern nach der Kabinettssitzung bekannt. Am Dienstag hatte – wie berichtet – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bayernweite Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gekippt. Das Ziel der Staatsregierung lautet nun dennoch: Das Alkoholverbot solle auf möglichst allen öffentlichen Plätzen gelten.