Um auch am Arbeitsplatz und den Weg dorthin unbedingt Kontakte zu reduzieren, MÜSSEN Arbeitgeber – wo immer es möglich ist – nun gleich mal bis zum Montag, 15. März, Arbeit im Homeoffice ermöglichen! Das Bundesarbeitsministerium wird sogar eine entsprechende, befristete Verordnung dazu erlassen. Das ist das Ergebnis des Corona-Gipfels mit der Kanzlerin, der gestern nach langen Diskussionen erst in der Nacht endete. Bayern wird diesen Beschluss wohl heute noch einmal bekräftigen nach der Kabinettssitzung. Und dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss dem Beschluss zufolge für Arbeitsbereiche auf engem Raum die Belegung von Räumen extrem reduziert werden. Wo ausreichende Abstände nicht eingehalten werden können, müssen ab sofort medizinische Masken rund um die Uhr getragen getragen werden. Und zwar Masken, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt …

UPDATE am Mittag:

Für diese Homeoffice-Pflicht gilt: Sie kommt in Form einer Verordnung des Bundesarbeitsministers. Bayern und seine Staatsregierung sind damit formal nicht befasst. Insofern muss sich weder der bayerische Ministerrat, noch der Landtag damit befassen.