Corona-Schnelltests sind nun auch in Apotheken und in Zahnarztpraxen möglich. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Abend mitteilte, tritt die entsprechende Verordnung bereits am heutigen Samstag in Kraft. Neben medizinischen Laboren sowie Ärztinnen und Ärzten werden damit auch Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich für Testungen an möglicherweise infizierten Menschen sowie deren Kontaktpersonen zugelassen.

Zugleich wurde die Anzahl der Tests für ambulante Pflegedienste, insbesondere solche der ambulanten Intensivpflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, auf 20 Tests pro Betreuten und Monat erhöht.
Künftig können auch Tests in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgen.