Am heutigen Donnerstag hat die Rosenheimer Bundespolizei einen Marokkaner und einen Pakistaner in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Die Männer waren zuvor unabhängig voneinander ohne Papiere über die deutsch-österreichische Grenze eingereist. Sie wurden zudem jeweils mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht. Beide konnten im Rahmen der Grenzkontrollen in Brannenburg und bei Rosenheim festgenommen werden.

Die Bundespolizisten kontrollierten am Brannenburger Bahnhof einen jungen Mann. Da er keine Fahrkarte hatte, war ihm kurz zuvor die Weiterfahrt in einer Regionalbahn in Richtung Rosenheim untersagt worden. Ausweisen konnte er sich ebenfalls nicht. Mithilfe seiner Angaben vollzogen die Beamten nach, dass es sich um einen gesuchten marokkanischen Staatsangehörigen handelt. Für diesen hatte das Amtsgericht Neumünster (Schleswig-Holstein) im Dezember 2020 die Untersuchungshaft angeordnet.
Laut Haftbefehl wird dem Flüchtigen vorgeworfen, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Marokkaner wurde in die Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht. Dort gab er an, sich früher bereits in Spanien, den Niederlanden, Dänemark, der Schweiz, Deutschland und Österreich aufgehalten zu haben. Seinen Lebensunterhalt bestreite er durch „Schwarzarbeit“.
Den Ermittlungen zufolge war eine Abschiebung des Mannes aus der Bundesrepublik lediglich bis Mitte November 2020 ausgesetzt. Ferner hatten die schweizerischen und die dänischen Behörden bereits seine Einreiseverweigerung verfügt. Die Bundespolizei zeigte den 23-Jährigen wegen Leistungserschleichung sowie illegalen Aufenthalts beziehungsweise unerlaubter Einreise an.
Wegen des Untersuchungshaftbefehls wurde der Beschuldigte beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt und anschließend nach Traunstein ins Gefängnis gebracht. Die zuständige Ausländerbehörde wird über eine mögliche Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland noch zu entscheiden haben.
 
In einem Fernreisezug aus Italien kontrollierten Bundespolizisten während der Fahrt nach Rosenheim einen pakistanischen Staatsangehörigen. Auch er hatte keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland. Ersten Recherchen der Bundespolizei zufolge war ein in der Bundesrepublik gestellter Asylantrag des Mannes abgelehnt worden.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten mithilfe des Polizeicomputers außerdem fest, dass das Amtsgericht Memmingen im Dezember 2020 die Untersuchungshaft des Pakistaners angeordnet hatte. Dem Haftbefehl zufolge wird der 28-Jährige dringend verdächtigt, Bargeld in Höhe von 13.000 Euro sowie ein Smartphone gestohlen zu haben. Die Rosenheimer Bundespolizei zeigte den Verhafteten wegen unerlaubter Einreise an und führte ihn beim Amtsgericht in Rosenheim vor.
Auf richterliche Anordnung hin, wurde er anschließend zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Über seinen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik wird die zuständige Ausländerbehörde entscheiden.