„Was sich niemand gewünscht hat, ist seit gestern leider eingetreten: Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen hat in der Stadt Rosenheim die 200er-Grenze überschritten. Damit greift für die Rosenheimerinnen und Rosenheimer die sogenannte 15-km-Regel“, bedauert Oberbürgermeister Andreas März den neuerlichen Anstieg der Infektionszahlen (wir berichteten mehrfach) und die damit verbundene Beschränkung …
Die 15-Kilometer-Regelung verbietet touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Rosenheimer Stadtgrenze hinaus. Dafür maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts, der sich tagesaktuell unter www.rki.de  abfragen lässt. Wie berichtet liegt die Inzidenz für die Stadt Rosenheim heute bei 206,1.
Zu touristischen Ausflügen zählen alle Unternehmungen, die der Freizeitgestaltung (wie Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten) dienen. Das Einkaufen, der Besuch von Verwandten und Lebenspartnern sowie der Arbeitsweg sind von der 15-Kilometer-Regel nicht betroffen.
Die 15-Kilometer-Beschränkung kann erst wieder aufgehoben werden, wenn der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge die 200er-Marke unterschreitet.