In der Nacht von Freitag auf Samstag beschäftigten eine Rumänin und ein Deutscher die Bundespolizei in Rosenheim einige Stunden lang. Im Ergebnis kassierten sie für ihr unkooperatives Verhalten gleich mehrere Strafanzeigen.

Die beiden Personen hielten sich gegen 22 Uhr ohne erkennbaren Grund am Haupteingang des Rosenheimer Bahnhofs auf und schrien laut herum. Schutzmasken trugen sie nicht. Vom Sicherheitsdienst der Bahn auf das offenkundig alkoholisierte Paar hingewiesen, entschlossen sich die verständigten Bundespolizisten, eine Kontrolle durchzuführen.
Zunächst wollten die Frau und der Mann ihre Personalien nicht preisgeben. Sie wurden den Beamten gegenüber aggressiv. Die 42-Jährige bedachte die Beamten im Verlauf der Personenkontrolle mit Schimpfwörtern und hob offenbar einen Arm zum sogenannten „Hitlergruß“. Als sie dann sogar noch auf einen der Bundespolizisten losgehen wollte, wurden ihr die Hände gefesselt. Auch der 53-Jährige, der seiner Begleiterin wohl gewaltsam Beistand leisten wollte, musste gefesselt werden. Sie wurden zur Dienststelle mitgenommen.
Dort widersetzte sich die aus München stammende Festgenommene weiterhin gewaltsam den Beamten. Der in Hessen gemeldete Mann versuchte sogar, einen der Beamten zu treten. Zwischenzeitlich konnten die Identitäten der beiden mithilfe mitgeführter Ausweise geklärt werden. Da sie sich weigerten bei der Überprüfung ihres Atemalkohols mitzuwirken, ordnete die Staatsanwaltschaft die Blutentnahme an.
 
Erst am darauffolgenden Morgen konnten die Frau und der Mann die Dienststelle ausgenüchtert verlassen. Abgesehen von den Polizeikosten wird voraussichtlich einiges auf sie zukommen: Die Bundespolizisten schrieben Strafanzeigen wegen Widerstands gegen beziehungsweise tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Außerdem informierte die Bundespolizei die Stadtverwaltung Rosenheim über den nächtlichen Ausflug des betrunkenen Duos, der einen Verstoß gegen die coronabedingte Ausgangssperre darstellt. Somit kann die zuständige Behörde den Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ahnden.