Zu den wichtigsten neuen Regelungen, die ab dem morgigen Montag bis zum 31. Januar gelten, gehört – wie berichtet – die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. Danach sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und mit maximal EINER weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Kinder ab drei Jahren werden ab morgen bei den Kontakt-Auflagen „nicht mehr herausgerechnet“. Ab Montag gilt zudem die 15-km-Begrenzung für Corona-Hotspots …

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) darf man sich für touristische Tagesausflüge nicht mehr als 15 Kilometer vom eigenen Wohnort entfernen. Für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen (in Bayern) oder zu einem Familienangehörigen zur Betreuung gilt dieser Radius nicht.

Wichtig: Es gilt nicht die Wohnadresse, sondern das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet.

Die weiteren Schutzmaßnahmen-Regeln ab morgen:

• Restaurants, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Museen, Fitness-Studios) sowie viele Geschäfte müssen bis mindestens 31. Januar weiterhin geschlossen bleiben. Der To-Go-Verkauf in der Gastro bleibt bestehen – neu ist, dass im Einzelhandel unter strengen Hygiene-Auflagen telefonisch oder online bestellte Ware vor Ort abgeholt werden darf …

• Die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gilt ebenfalls weiter.
• Wo immer möglich, sollen alle ins Homeoffice gehen …
• Auch alle Kitas und Schulen bleiben zu – es gibt ausschließlich Distanzunterricht und Notbetreuung.
Jedes Elternteil bekommt in diesem Jahr bis zu zehn extra Tage Kinderkrankengeld (also insgesamt 20 Tage), Alleinerziehende entsprechend bis zu 20 Tage extra. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
• Um ausgefallenen Unterricht nachholen zu können, fallen die Faschingsferien aus. Außerdem werden laut Bayerns Kultusminister Michael Piazolo die Abschlussprüfungen in allen Schularten verschoben. Die Details wolle man noch absprechen. Auch ihre Zwischenzeugnisse erhalten Bayerns Schülerinnen und Schüler später – und zwar am 5. März statt, wie bisher geplant, am 12. Februar.
• Testpflicht für Reiserückkehrer: Wer nach Deutschland einreist, muss einen aktuellen Corona-Test vorlegen und trotzdem zunächst in Quarantäne. In Bayern war eine solche Regelung schon vor Weihnachten beschlossen worden.
• Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.
Bayerns Ministerpräsident sagte gestern, es sei nicht seriös, jetzt zu sagen, im Februar sei alles vorbei. Die Pandemie werde das Land noch Monate beschäftigen.
Söder warnte erneut vor allem vor der Gefahr, dass sich Virus-Mutationen ausbreiten.
Die Auszahlung der Finanzhilfen des Bundes an die von der Corona-Krise betroffenen Firmen kritisierte Söder als zu schleppend. Die Geschwindigkeit der Verwaltung sei in Deutschland zu langsam, sagte er mit Blick auf die von Bundeswirtschafts- und Finanzministerium beschlossenen Entschädigungen für Umsatzausfälle etwa für die Gastronomie.
Quelle BR