Lange wurde darüber verhandelt, jetzt ist es ernst: Zum heutigen 1. Januar 2021 treten wichtige Teile der Klimabeschlüsse vom vergangenen Jahr in Kraft und machen das Heizen und Autofahren teurer. 2021 wird nämlich die CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr eingeführt. Die Folge: Für Autofahrer, Mieter und Wohnungseigentümer sind Sprit, Heizöl und Gas ab dem heutigen Freitag teurer! 1,229 Euro für einen Liter Diesel, mancherorts auch schon 1,349 Euro heute …


Benzin sollte rund sieben Cent pro Liter mehr kosten, Diesel etwa acht Cent. Sollte …
Dafür wird es unter anderem diese Entlastung geben: Wer einen längeren Weg zur Arbeit hat, kann im Steuerjahr 2021 von einer höheren Pendlerpauschale profitieren:
Während bislang pro Entfernungskilometer 30 Cent bei den Werbungskosten (bzw. bei Selbstständigen bei den Betriebsausgaben) für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag angesetzt werden konnten, sind es ab 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Damit sollen Belastungen abgefedert werden, die sich durch die neue CO2-Bepreisung für Benzin und Diesel ab dem Jahreswechsel ergeben.
Der Automobilklub Mobil in Deutsch­land fordert diese Pauschale ab dem ersten Kilometer und eine Erhöhung auf 50 Cent! Der ADAC spricht von einem schmerzhaften Kompro­miss im Namen des Klimaschutzes und er spricht von erheblichen Belastun­gen gerade für diejenigen, die aufs Auto angewiesen seien.

Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht ab 1. Januar 2021 einen CO2-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid vor. Ziel ist es, die klimaschädigenden Auswirkungen beim Ausstoß dieses Gases – wie die globale Erwärmung oder die Versauerung der Meere – mit Hilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern.

Bemessungsgrundlage der Kohlenstoffdioxid-Steuer sind die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Die CO2-Abgabe wird anhand eines CO2-Preises berechnet, den die Bundesregierung für eine Tonne des klimaschädlichen Gases im Jahr 2021 mit 25 Euro festgelegt hat. Diese CO2-Bepreisung wird sich auch auf die Entwicklung der Gas-, Heizöl- und Spritpreise auswirken.
In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 55 Euro pro Tonne erreichen.
Im Gegenzug wird die Entfernungspauschale vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 um weitere 0,03 Euro auf dann 38 Cent ab dem 21. Kilometer angehoben werden.
Die jeweils befristeten Erhöhungen gelten auch bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Für Entfernungen bis 20 Kilometer bleibt es vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 hingegen bei der Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer.
Die steuerliche Entlastung bei den Werbungskosten erfolgt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.