Mitarbeiter eines Unternehmens entnahm unerlaubt Wasser aus der Prien für Spülbohrungen

Mit Hilfe einer Pumpe und eines Schlauches wurde offenbar Wasser aus einer Vertiefung im Flussbett direkt in Tanks auf dem Fahrzeug befördert.
Eine sofortige Rücksprache mit dem Landratsamt ergab, dass für eine solche Entnahme eine wasserrechtliche Genehmigung zwingend erforderlich sei.
Nachdem keine schriftliche Genehmigung vorhanden war, wurde die Einstellung der Arbeiten angeordnet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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