Betreff Sammelunterkunft: Gemeinderat war sich gestern Abend einig ohne Diskussion

Mit Bescheid vom 28. Juli hatte das Landratsamt Rosenheim eine Tektur-Genehmigung für die Sammelunterkunft in Rott erteilt. Inhalt dieser Tektur war, dass Streifenfundamente, die für die Sanitär-Container im Außenbereich beantragt waren, nunmehr nicht zur Ausführung kommen sollen beziehungsweise nicht zur Ausführung gekommen sind.
Hintergrund dieser Tektur dürfte sein, so der Rotter Geschäftsstellen-Leiter Max Brockhoff (im Bild-Hintergrund) für die Gemeindeverwaltung gestern Abend, dass seitens des Anwalts der Gemeinde – Jürgen Greß – im Klageverfahren die Höhe der Sicherung der Rückbau-Verpflichtung als zu niedrig gerügt worden war. Da mit der Sicherung in der angegebenen Höhe von 1.500 Euro wohl lediglich der Abtransport der Container, nicht jedoch der Rückbau der Streifenfundamente abgesichert sei.
Nach Prüfung der Anwaltskanzlei der Gemeinde Rott war Jürgen Greß zu dem Ergebnis gelangt, dass zwar gegen die Tektur-Genehmigung nicht gesondert geklagt werden müsse, die Tektur-Genehmigung jedoch in das bereits laufende Klageverfahren im Wege einer Klage-Erweiterung mit einbezogen werden sollte.
Mit Schriftsatz von Mitte August hatte die Kanzlei hgrs aus München daher einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Gemeinderat in Rott war sich gestern Abend einig ohne Diskussion.
Foto: Renate Drax
Siehe auch:
Rott klagt erneut gegen das Landratsamt – Wasserburger Stimme
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar