Zum „Anspruch auf Ganztagsbetreuung": Eine Lösung von Pfaffing, Albaching, Edling, Soyen
Ab dem kommenden Schuljahr – also ab dem 15. September – können sich Eltern von Erstklässlern darauf verlassen, dass ihr Kind auch nachmittags nach Schulschluss betreut wird. Das jedenfalls besagt das Gesetz mit dem „Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung“: Acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche – die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Aber wie stemmen die Kommunen und ihre Schulen das? Der Gemeinderat in Pfaffing wurde nun in der jüngsten Sitzung von Bürgermeister Josef Niedermeier darüber informiert, dass in Pfaffing keine Ganztagesklassen eingerichtet werden. Die Mittagsbetreuung nach dem Unterricht dauere bis 14 Uhr (aber nicht in den Ferien) – die Hortbetreuung gehe bis 16 Uhr auch in den Ferien. Die Angebote „Mittagsbetreuung“ und „Hort“ bestehen in Pfaffing schon länger und sind kostenpflichtig.
Sonder-Regelung für die Schulferien-Zeiten:
Die Ferien-Betreuung werde ab September in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Albaching, Edling und Soyen am Schulhaus in Edling durchgeführt und sei kostenpflichtig. Nach einem Informations-Schreiben an die Eltern im September 2026 starte die Ferienbetreuung, die durch einen „Träger“ umgesetzt werde, dann ab 2027.
In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteh
Schaufenster


Hinterlassen Sie einen Kommentar