Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (316)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Dieses Mal geht es um das richtige Verhalten bei freigegebenem Seitenstreifen auf der Autobahn.
Zum Beginn der bayerischen Sommerferien machen sich wieder viele Familien mit dem Auto auf den Weg in den Urlaub. Gerade auf den stark belasteten Autobahnen rund um München und in Richtung Süden ist deshalb mit dichtem Verkehr und längeren Staus zu rechnen. Auf einigen Abschnitten kann der Seitenstreifen zeitweise als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben werden. Doch wie verhält man sich dort richtig?
Mehr Platz bei hohem Verkehrsaufkommen
Im Berufsverkehr oder zur Urlaubszeit kann es auf den Autobahnen schnell eng werden. Um den verfügbaren Verkehrsraum zu erweitern und dadurch Staus zu entzerren oder möglichst zu verhindern, kann auf entsprechend ausgestatteten Autobahnabschnitten der Seitenstreifen zeitweise für den Verkehr freigegeben werden.
Ein regional bekanntes Beispiel ist die A8 südlich von München in Richtung Holzkirchen. Abhängig vom Verkehrsaufkommen kann der Seitenstreifen dort als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben werden.
Angezeigt wird die Freigabe durch das Verkehrszeichen 223.1 „Seitenstreifen befahren“ (Bild oben). Ergänzend können Dauerlichtzeichen über der Fahrbahn eingesetzt werden. Ein grüner Pfeil über dem Seitenstreifen zeigt an, dass dieser befahren werden darf. Gleichzeitig wird immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung von höchstens 120 km/h angeordnet.
Der Seitenstreifen wird zum rechten Fahrstreifen
Sobald der Seitenstreifen freigegeben ist, gilt er als zusätzlicher rechter Fahrstreifen. Damit gilt grundsätzlich auch dort das Rechtsfahrgebot. Wer nicht überholt und wem die Verkehrsdichte die Benutzung eines anderen Fahrstreifens nicht erlaubt, sollte deshalb den freigegebenen Seitenstreifen nutzen.
Die breite durchgezogene Linie zwischen den bisherigen Fahrstreifen und dem Seitenstreifen darf überfahren werden, um auf den freigegebenen Seitenstreifen zu wechseln oder diesen wieder zu verlassen. Eine Freigabe bedeutet allerdings nicht, dass sonstige Verkehrszeichen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Kraft gesetzt werden.
Auf das Ende der Freigabe achten
Das Zeichen 223.3 „Seitenstreifen räumen“ fordert dazu auf, den Seitenstreifen wieder zu verlassen und sich rechtzeitig auf dem danebenliegenden Fahrstreifen einzuordnen. Das Zeichen 223.2 „Seitenstreifen nicht mehr befahren“ hebt die Freigabe schließlich auf. Ab diesem Punkt darf der Seitenstreifen wieder nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen benutzt werden, beispielsweise bei einer Panne.
Auch ein rotes Kreuz über dem Seitenstreifen bedeutet, dass dieser nicht befahren werden darf.
Zeichen 223.3 „Seitenstreifen räumen“ und Zeichen 223.2 „Seitenstreifen nicht mehr befahren“
Unser Tipp: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben zunächst Hemmungen, den Seitenstreifen zu benutzen – selbst wenn dieser ausdrücklich freigegeben ist. Die Verkehrszeichen und Dauerlichtzeichen zeigen jedoch eindeutig an, ob er befahren werden darf oder wieder geräumt werden muss.
Nutzen Sie deshalb einen freigegebenen Seitenstreifen und achten Sie aufmerksam auf die Beschilderung. Gerade zum Beginn der Sommerferien trägt das richtige Verhalten dazu bei, den vorhandenen Verkehrsraum besser auszunutzen und den Reiseverkehr möglichst flüssig zu halten.
Das Team der Fahrschule Eggerl wünscht allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine gute, sichere und möglichst staufreie Fahrt in den Urlaub.
Fotos: Eggerl
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