In einem Masthähnchen-Betrieb - Betroffen: Rund 10.000 Tiere

In einem Masthähnchen-Betrieb im Gemeindebereich Oberbergkirchen im Landkreis Mühldorf (siehe Karte) ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen: Rund 10.000 Tiere. Das meldet das Landratsamt am Abend.

Für den Menschen gelte das Virus als ungefährlich.

Nachdem das erste positive Testergebnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorlag, hatte das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf den betroffenen Betrieb schon am vergangenen Freitag entsprechend den geltenden tierseuchen-rechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet.

Hierzu zählte insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige, tierschutz-gerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes, so die Behörde.

Seit heute liegt auch der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts vor.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern – siehe Karte schwarze Halbkreise) – eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die morgen am 13. Mai 2026 – um 0 Uhr – in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.

Außerhalb der Schutz- und Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen.

Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen.

Das Formular zur Meldung kann unter

https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/ 

heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter

vetamt@lra-mue.de

zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Newcastle-Krankheit verfügbar.

Hintergrund:

Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.

Auffällige Symptome, die zwei bis fünf Tage nach der Infektion auftreten können, sind

Atemnot, Durchfall, Apathie und Augenentzündungen.

Auch die Legeleistung ist verringert.

Im späteren Verlauf können Lähmungen auftreten sowie neurologische Anzeichen wie ein verdrehter Hals.

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