Kreistag Mühldorf: Antrag auf Herausnahme der stationären Krankenhausbetten an den Standorten Haag und Burghausen beschlossen

In einer Sondersitzung des Kreistags wurde der Antrag auf Herausnahme der stationären Krankenhausbetten an den Standorten Haag und Burghausen des gemeinsamen Kommunalunternehmens InnKlinikum Altötting und Mühldorf aus dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern einstimmig beschlossen. Die Entscheidung war notwendig, um Ausgleichszahlungen nach Artikel 17 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) in Höhe von 2,2 Millionen Euro zu erhalten, die bis zum 31. Mai 2026 bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden müssen.

Eine akutstationäre Versorgung ist seit 2023 sowohl am Standort Haag als auch am Standort Burghausen nicht mehr in Betrieb. Beide Häuser werden seitdem in Richtung eines zukunftsfähigen Gesundheitszentrums weiterentwickelt und tragen damit den Bedürfnissen einer wohnortnahen Versorgung Rechnung. „Auch wenn sich die Krankenhausversorgung an den Standorten Burghausen und Haag verändert hat, bleibt die Bedeutung dieser Häuser für die Gesundheitsversorgung in der Region unverändert“, so Landrat Max Heimerl.

Der Freistaat Bayern gewährt Ausgleichszahlungen (12.000 Euro je Bett abzüglich pauschaler Fördermittel), um die Träger zu motivieren, Kapazitäten auch tatsächlich abzubauen und nicht wegen etwaiger Fördermittelrückzahlungen auf ungenutzten Kapazitäten zu beharren. Für die Beantragung der Ausgleichszahlungen wurde die gesetzlich vorgegebene Frist von drei Jahren ausgeschöpft. Bis zuletzt wollte das gemeinsame Kommunalunternehmen InnKlinikum Altötting und Mühldorf abwarten, ob die Krankenhausreform möglicherweise noch eine andere Ausrichtung der beiden Standorte offenlässt.

Mit dem inzwischen beschlossenen Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundestag (6. März 2026) und Bundesrat (27. März 2026) ergeben sich keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für die Standorte. Daher konnte nun der formale Beschluss zur Herausnahme der stationären Krankenhausbetten aus dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern erfolgen.

 

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