Elf Kommunen in der Region Rosenheim dürfen sich über Finanzspritze freuen
Elf Städte und Gemeinden in der Region Rosenheim dürfen sich über eine große Finanzspritze für die Weiterentwicklung ihres Ortes freuen. Aus der Bund-Länder-Städtebauförderung gibt es in diesem Jahr Zuschüsse von insgesamt 2,387 Millionen Euro. Das teilen heute die Parlamentarische Staatssekretärin und CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig und der CSU-Landtagsabgeordnete Daniel Artmann mit.
„Dieses Programm ist für unsere Region enorm wichtig“, betont Daniela Ludwig. „Es hilft unseren Städten und Gemeinden, ihren Ortskern weiterzuentwickeln und neu zu gestalten. Es trägt aber auch dazu bei, den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen zu fördern. Ich freue mich, dass dieses Programm bei uns seit Jahren so rege angenommen wird.“
Die größte Finanzspritze erhält die Stadt Rosenheim mit insgesamt 912.000 Euro
für die Altstadt Ost,
das Bahnhofsareal und
die Endorfer Au.
„Unter anderem wird das Geld für die Neugestaltung des Lokschuppen-Vorplatzes und die Schaffung einer öffentlichen WC-Anlage im VHS-Gebäude in der Stollstraße verwendet“, so Artmann.
Kolbermoor erhält eine Förderung von 477.000 Euro für die Innenstadt,
für die Sanierung des Ortszentrums werden Bad Endorf mit 400.000 Euro und
Kiefersfelden mit 184.000 Euro unterstützt.
Bernau am Chiemsee profitiert von 174.000 Euro für die Ortsmitte und den Chiemseepark.
Jeweils 40.000 Euro fließen nach Wasserburg für die Altstadt
und nach Bad Feilnbach für den Ortskern.
Die Gemeinde Raubling wurde mit je 30.000 Euro für die ehemalige Arbeitersiedlung Papierfabrik und die Gestaltung der Ortsmitte berücksichtigt
und in Aschau und Bruckmühl wird die Entwicklung des Ortskerns mit jeweils 30.000 Euro gefördert.
Daniela Ludwig und Daniel Artmann appellieren an die Gemeinden, sich im Zuge der Ortsentwicklung um Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung zu bemühen. „Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass es sich lohnt“, so Ludwig. „Dabei entscheidet jede Kommune selbst, für welche Projekte die Fördermittel eingesetzt werden. Die schlanken Förderregeln gewährleisten maximale Freiheit für unsere Kommunen“, ergänzt Artmann.
Die Städtebauförderung besteht aus den drei Programmen
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (PWE),
„Sozialer Zusammenhalt“ (PSZ) und
„Lebendige Zentren“ (PLZ).
Welches Programm zum Zuge kommt, entscheidet sich je nach Schwerpunkt der Projekte.
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