Stadtrat stimmt nach Abwägung der Stellungnahmen dafür

Der Wasserburger Stadtrat hat sich gestern erneut mit der kommunalen Wärmeplanung beschäftigt.

Nach Vorstellung der Umsetzungsstrategie in der Januar-Sitzung (wir berichteten), wurde mit den vorliegenden Inhalten der Wärmeplanung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 13. Februar bis 14. März durchgeführt.

Klimaschutzmanager Dr. Johannes Stapf erklärte, dass der Verwaltung nach Ablauf der Frist acht Stellungnahmen vorlagen, die von den Fachplanern des Planungsbüros Steinbacher Consort und der Verwaltung beantwortet und abgewogen wurden.

Die Stellungnahmen haben keine Notwendigkeit für wesentliche inhaltliche Änderungen am Wärmeplan und den entwickelten Maßnahmen ergeben. Daher werde, nach finalen gestalterischen und formalen Anpassungen, auch im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen, der finale Entwurf des Wärmeplans zum Beschluss vorgelegt. Dr. Johannes Stapf führte aus, dass der kommunale Wärmeplan in dieser Form den aktuellen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes entspreche und die inhaltlichen Anforderungen an einen durch die Kommunalrichtlinien geförderten Wärmeplan.

Einstimmig beschloss der Stadtrat den kommunalen Wärmeplan in der Fassung vom 19. März 2026.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Wärmeplan zu veröffentlichen und der nach der gültigen bayerischen Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung anzuzeigen. Des Weiteren ist eine abschließende Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung und zur Darstellung des weiteren Vorgehens der Stadt zu organisieren. Die Verwaltung soll die im Wärmeplan enthaltenen Konzepte und Strategien verfolgen und einzelne enthaltene Maßnahmen zur jeweils gegebenen Zeit einem zuständigen Gremium in ausgearbeiteter Form zur Beschlussfassung vorlegen und zur Umsetzung der Maßnahme im Austausch mit dem Gasnetzbetreiber verbleiben. Sämtliche wärmeversorgungsrelevante Anliegen und Entwicklungen von Industrie, Wärmenetzbetreibern oder umliegenden Kommunen sind mit höchster Priorität zu behandeln, auf Synergieeffekte zu prüfen und im regelmäßigen Austausch mit den Akteuren zu verbleiben.

TANJA GEIDOBLER / Bild: Steinbacher Consult

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