Polizei stoppte Radlfahrer wegen einer Vermutung, die sich bestätigte

Sie fuhren am Nachmittag einem E-Biker in Rosenheim längere Zeit hinterher, weil sie einen Verdacht hatten: Da der Mann äußerst zügig unterwegs war und so gut wie nie in die Pedale trat, vermuteten Polizisten, dass das Gefährt wohl überwiegend durch maschinelle und nicht menschliche Beinkraft angetrieben werde.

Sie stoppten den Radlfahrer und wurden bestätigt: Das E-Bike hatte einen sogenannten „Gasgriff“ und wurde technisch so verändert, dass das Fahrzeug überwiegend mechanisch angetrieben wird.

Erste Recherchen ergaben, dass eine Höchstgeschwindigkeit von über 90 km/h durchaus im Bereich des Möglichen liegen können.

Wie hoch die hier erzielte Geschwindigkeit tatsächlich ist, müssen die weiteren Ermittlungen dazu allerdings ergeben.

Fahrer war ein 37-Jähriger aus dem Landkreis. Für sein Fahrzeug ist die Führerscheinklasse A1 sowie eine Kfz-Versicherung erforderlich.

Der 37-Jährige ist nicht im Besitz eines Führerscheins und versichert war das Gefährt ebenfalls nicht, sagen die Beamten am heutigen Sonntag.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

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