Aktuelle Pressemitteilung der Kampenwandseilbahn GmbH - Betreiber zeigt sich enttäuscht über Verhalten des Bund Naturschutz

Die monatelangen Vergleichsgespräche zwischen der Kampenwandseilbahn und dem Bund Naturschutz (BN) sind gescheitert. Der Betreiber zeigt sich über den Verlauf enttäuscht.

„Wir haben dem Bund Naturschutz Bayern vor Gericht die Hand ausgestreckt und waren erneut offen für eine Einigung“ erklärt Betreiber Eric Zbil. Hintergrund war der Appell des Verwaltungsgerichtshofs an den Bund Naturschutz Bayern, eine außergerichtliche Lösung anzustreben und gemeinsam Wege für eine aktive Beteiligung des BN an Naturschutzmaßnahmen zu entwickeln, statt weiter Gerichte und Anwälte zu beschäftigen.

Daher hat der Betreiber der Kampenwandseilbahn dem Bund Naturschutz Bayern zuletzt mehrere konkrete Angebote unterbreitet, die dem Bund Naturschutz die aktive Beteiligung an Naturschutzmaßnahmen ermöglicht hätten.

„Der Bund Naturschutz Bayern hat die Vergleichsgespräche zum Platzen gebracht, indem er bereits geeinigte Punkte zurückzog und erneut alte Forderungen in verschärfter Form außergerichtlich durchzusetzen versuchte – ohne selbst eine Beteiligung am Naturschutz zuzusagen. Die geforderten Maßnahmen sind realitätsfern und nicht umsetzbar“ kritisiert Zbil.

„Die erteilten Genehmigungsbescheide enthalten bereits zahlreiche, den Bau und Betrieb sehr einschränkende Maßnahmen zum vorsorglichen Naturschutz. Vor diesem Hintergrund können die inzwischen ausufernden Forderungen des BN Bayern nur als weiterer Hinhalteversuch verstanden werden.“

So umfasste der jüngste Forderungskatalog des Bund Naturschutz Bayern über die ursprünglichen Forderungen hinaus nun unter anderem

  • Noch weiterreichende und realitätsfremde Einschränkungen der Bauaktivitäten auf unter 4,5 Monate pro Jahr
  • Maßnahmen zur Besucherzählung auf allen Wegen
  • Verpflichtungen zu unlimitierten Kostenübernahmen für Naturschutzmonitoring und weitreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume des Birkwilds
  • Verbot jeglicher Angebotsänderung ohne zeitliche Beschränkung

Gleichzeitig lehnte der Bund Naturschutz sowohl eine Beteiligung seinerseits als auch den Verzicht auf weitere Blockaden ab.

Die unerfüllbaren Forderungen und Hinhaltetaktiken des Bund Naturschutz Bayern bedeuten eine vertane Chance für eine gütliche Einigung und führten zu erneuten monatelangen Verzögerungen.

„Der Gesetzgeber sollte hinterfragen, welche Sonderklagemöglichkeiten er den Naturschutzverbänden, die Eigeninteressen verfolgen, einräumt und welche Folgen diese Klagen für Gesellschaft, Unternehmen, den Rechtsstaat sowie für den Steuerzahler haben“ betont Zbil.

Somit wird nun das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Streit um die Genehmigung des Erneuerungsbaus der Kampenwandseilbahn erwartet. Die Betreiberfamilie hofft nun, dass auch das Gericht in seinem Urteil die Anforderungen an den Naturschutz in der beklagten Genehmigung erfüllt sieht und die Erneuerung der Kampenwandseilbahn dann endlich zeitnah umgesetzt werden kann.

Hintergrund:

Am 11. November verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz die Klage des Bund Naturschutz Bayern gegen die 2022 vom Landratsamt Rosenheim erteilte Änderungsgenehmigung für den Erneuerungsbau der Kampenwandseilbahn.

Foto: Kampenwandseilbahn GmbH

 

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