Verdacht auf die Newcastle-Krankheit in einem Masthähnchen-Betrieb im Landkreis Mühldorf

In einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ist der Verdacht auf den Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen sind rund 30.000 Tiere. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf hat den betroffenen Betrieb am Montag entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählt insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes.

Aufgrund des Seuchenverdachtes werden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt. Diese wird auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht.

Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/  heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.

Schaufenster