Grenzpolizei: Haftbefehl durch Zahlung eines vierstelligen Eurobetrags abgewendet

Einen Führerschein konnte er den Beamten nicht vorzeigen. Wie sich herausstellte, war dem Mann aufgrund eines Trunkenheitsdelikts im Dezember letzten Jahres die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Außerdem bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.
Der 35-Jährige aus Bosnien und Herzegowina konnte den Haftbefehl durch Zahlung eines vierstelligen Eurobetrags abwenden. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und durfte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen die Fahrt fortsetzen – allerdings als Beifahrer.
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