Anträge jetzt einreichen - Auch für die Übungsleiter-Lizenzen
Für das Jahr 2026 können die Sportvereine im Landkreis Rosenheim ab sofort die so genannte Vereinspauschale beantragen.
Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter
https://www.landkreis-rosenheim.de/politik-verwaltung/#kommunales-wahlen-uebungsleiterzuschuesse zu finden.
Der Antrag kann aber auch telefonisch unter der 08031 392 2112 angefordert werden.
Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Übungsleiter-Lizenzen bis spätestens 1. 2. März 2026 beim Landratsamt einzureichen.
Nach diesem Termin eingehende Anträge oder Übungsleiter-Lizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden, meldet am heutigen Mittwoch die Behörde.
Förder-Voraussetzungen
Um die Vereinspauschale zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Verein muss als eingetragener, gemeinnütziger Verein organisiert sein
- Die Pflege des Sports ist in der Satzung verankert
- Ein Jugendanteil von mindestens zehn Prozent ist erforderlich (mit Ausnahme von Behinderten-, REHA- und Seniorensport)
- Der Verein weist geordnete Finanzverhältnisse auf
- Eine Mitgliedschaft in einem der folgenden Verbände: BLSV (Landessportverband), BSSB (Sportschützenbund), BVS Bayern (Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband)
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