In Waldkraiburg: 19-Jähriger muss sich wegen Ordnungswidrigkeit verantworten
Am gestrigen Abend gegen 20.30 Uhr ging bei der Polizeiinspektion die Mitteilung über ein Feuer im Bereich der Inntalbrücke in Waldkraiburg ein.
Da das Ausmaß des Brandes nicht bekannt war, wurde zudem die ortsansässige Feuerwehr alarmiert. Vor Ort konnten die Beamten feststellen, dass es sich hierbei um ein Lagerfeuer handelt, welches mit einem Feuerlöscher abgelöscht werden konnte. Ein 19-jähriger Waldkraiburger hatte es sich unter der Brücke gemütlich gemacht, Feuerholz gesammelt und ein Feuer entzündet. Der junge Mann, der die Feuerstelle dem warmen Zuhause vorzog, blieb den Beamten eine Erklärung seines Handelns schuldig.
Zu keinem Zeitpunkt kam es zu einer Beeinträchtigung vom Fahrzeugverkehr im Bereich der Inntalbrücke. Der Waldkraiburger muss sich jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz verantworten.
Schaufenster


Darf man das jetzt auch schon nicht mehr?!
Was ist denn eigentlich los mit diesem Land…?
Was ist denn die eigentliche „Straftat“?
Der arme Kerl!
„Ordnungswidrigkeit nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz“. Es gibt in „diesem Land“ eben Regeln und Verstöße dagegen werden, in diesem Fall durch die Polizei, verfolgt. Und im schlimmsten Fall entscheidet dann eben ein Gericht. Das nennt sich Rechtsstaat!
Zumindest wissen wir, es ist kein Bildungsstaat.
Soso hatte sich ja darüber gewundert, dass man so etwas nicht darf. Warum nur, liest du wieder, dass er sich über die Ahndung beschwert?
Ich denke was SoSoo meint ist alles heutzutage ein wenig zu übertrieben.
Früher haben wir auch in Kiesgruben oder an Badeseen ein Lagerfeuer gemacht, da kam auch der Besitzer oder die Polizei. Da hieß es immer macht das Feuer aus und räumt den Müll weg und dann schleichts eich, nix Anzeige usw.
Also, ich hätte mich wie der Altlandkreisler bei dieser Art von Bagatelle auch über ein wenig mehr Augenmaß gefreut – eine „Mach das Feuer aus, räum Deinem Müll weg und lass das in Zukunft“ hätte vermutlich auch gereicht. Gott, was hätte ich für einen Berg an Anzeigen gesammelt….
Ich würde mir wünschen, daß so etwas mit etwas mehr Nachsicht und wirkliche Kriminelle mit weniger Nachsicht behandelt würden.
Verrückt!
Ich zitiere mal das ‚BayernPortal‘:
„Allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können.
Offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz) sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:
Mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen und
mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen; die Zulassung einer Ausnahme kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) beantragt werden kann“
Ich würde zu gerne wissen auf welcher Basis die Polizei da gehandelt hat – und warum man sich ihr gegenüber erklären soll.
Sehr gut, Ilona!
Genau solche Beiträge brauchts hier, um die Übergriffigkeit „unseres“ Staates glasklar darzustellen!
Mein vollster Respekt!