Nähert sich die Hängepartie um eine neue Kampenwand-Seilbahn dem Ende?

Der Betreiber der Kampenwand-Seilbahn – Eric Zbil (das Foto zeigt ihn mit seiner Familie) – begrüßt den Ausgang der heutigen mündlichen Berufungs-Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Gericht befasste sich ausführlich und nachvollziehbar mit allen seitens des Bundes Naturschutz vorgebrachten Streitpunkten bezüglich der 2022 erteilten Änderungs-Genehmigung zum Erneuerungsbau der Kampenwand-Seilbahn. Sämtliche Klagepunkte wurden einzeln und ausführlich behandelt.
Nach der heutigen Verhandlung ist noch kein Urteil ergangen.
Die Parteien einigten sich aber darauf, das Verfahren auf schriftlichem Wege weiterzuführen und vorab eine gütliche, außergerichtliche Einigung bis 20. Januar 2026 anzustreben.
„Wir sind erfreut, dass der Fall heute vom Gericht so umfassend und detailliert betrachtet wurde. Wir sind überzeugt, dass die maßvolle Erneuerung der Kampenwand-Seilbahn im Einklang mit der Natur möglich ist“, so Eric Zbil.
Hintergrund:
Durch den im Jahr 2017 genehmigten Erneuerungsbau soll der langfristige Bestand der Kampenwand-Seilbahn gesichert und die öffentliche Erreichbarkeit der Kampenwand als beliebtes Naherholungsgebiet erhalten werden.
Hintergrund des aktuellen Verfahrens war eine Klage des Bundes Naturschutz Bayern gegen die 2022 erteilte Änderungs-Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim. Im erstinstanzlichen Urteil im Jahr 2023 wurden mehrere Klagepunkte eingebracht. Die Berufung der Kampenwand-Seilbahn zielt darauf ab, die Rechtsgültigkeit der Änderungsgenehmigung zu bestätigen.
Laut der heute geäußerten vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts tragen die Klagepunkte nicht – und die Rechtsauffassung der Kampenwand-Seilbahn wurde bestätigt.
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