Beschwerden über die so belastende Situation beim „Nadelöhr" Rosenheimer Straße
… und ’nauf auf den Gehweg: Trauriger Alltag ist das auf der Rosenheimer Straße am Ortsbeginn von Rott, wenn man von der B15 kommt (siehe Foto) oder in umgekehrter Richtung von der Dorfmitte kommend. Wehe, ein Fußgänger – zum Beispiel ein Schulkind, ein Senior mit Rollator oder eine Mama mit Kinderwagen – würden da gerade unterwegs sein. Auch von Radlfahrern mal ganz zu schweigen …
Kein Wunder also, dass derzeit wieder einige Beschwerden über diese so belastende Verkehrssituation beim „Nadelöhr“ Rosenheimer Straße im Rotter Rathaus vorliegen. Um eine erneute Überprüfung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Entlastung des Verkehrs wird hier von den Bürgern gebeten.
Nur leider hat die Gemeinde Rott aufgrund der Straßenklassifizierung – als Kreisstraße RO 41 – kaum Entscheidungs-Befugnisse. Auch sie hat nur die Möglichkeit, entsprechende Anträge beim Landratsamt zu stellen, genauso wie der Rotter Bürger selbst.
Wie es nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung vom Zweiten Bürgermeister Alfred Zimpel, der die Sitzung leitete, zu diesem unerfreulichen Dilemma hieß, seien erneut Gespräche mit Anwohnern und auch erneut mit der Polizei geführt worden. Den Anwohnern sei bei einem persönlichen Gespräch mit der Polizei erläutert worden, dass ein „Durchfahrtsverbot“ für Lkw in der Rosenheimer Straße nicht möglich sein werde.
Die Anwohner wünschen insbesondere folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:
• Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (Anlieger und Bus frei)
• Einstufung als besonders gefährlicher Schulweg
• Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine Verkehrsmessung
• Bauliche Abtrennung zwischen Gehweg und Fahrbahn
• Überwachung des fließenden Verkehrs in der Rosenheimer Straße.
Die Rosenheimer Straße in Rott könnte unter bestimmten Voraussetzungen als besonders gefährlicher Schulweg eingestuft werden.
In diesem Fall müsste der Schulaufwandsträger (=Gemeinde) die Kosten für die Beförderung tragen.
Ein Antrag auf Überprüfung, ob die Rosenheimer Straße als besonders gefährlicher Schulweg einzustufen sei, wurde beim Landratsamt Rosenheim gestellt. Die Polizei wurde ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen müssen nun abgewartet werden und eventuell muss in der Schulverbandssitzung über das
weitere Vorgehen beraten werden.
Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, wurde angesprochen.
Um eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erhalten, wurde vor etwa einem Monat auf Höhe Rosenheimer Straße 24 ein Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde aufgehängt. Das Messgerät kann die Geschwindigkeit und die Anzahl der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Fahrzeuglängen auswerten. Bei der letzten Verkehrsschau wurde mit der Straßenverkehrsbehörde und mit der Polizei vereinbart, die Messergebnisse an die Beteiligten weiterzuleiten, sobald diese vorliegen.
Die Entscheidung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, trifft in diesem Fall ebenfalls das Landratsamt Rosenheim, als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Der Gemeinderat sprach sich in der Diskussion für eine mobile Tafel mit einem „Smiley Display“ aus, um wenigstens eine Geschwindigkeits-Reduzierung der Fahtzeuge zu bewirken.
Auch wurde über eine mögliche bauliche Abtrennung zwischen Gehweg und Fahrbahn diskutiert.
Fahrzeugführer nutzen den Gehweg teilweise als Ausweichmöglichkeit – siehe Foto oben.
Pfosten und eine rot-weiße-Kette könnten als bauliche Abtrennung zwischen Gehweg und Fahrbahn dabei helfen, den Gehweg zum Ausweichen zu nutzen. Eine etwaige bauliche Maßnahme müsste jedoch vom Tiefbauamt des Landkreis Rosenheimes vorgenommen werden. Nachdem der Gehweg an vielen Stellen sehr schmal
sei und eine bauliche Abgrenzung auch Platz beanspruche, gehe man davon aus, dass die notwendige Restbreite des Gehweges vermutlich nicht eingehalten werden könne. Auch könnte eine bauliche Abtrennung eine neue Gefahrenquelle schaffen, hieß es in der Diskussion abschließend.
Foto: Renate Drax
Schaufenster


Also mal ganz ehrlich einige Bürger werden immer kleinlicher. Wieviel Kinder wohnen in der Rosenheimer Straße – ich denke, die kann man an einer Hand abzählen und die meisten fahren doch ihre Kinder in die Schule.
Also mal darüber nachdenken.
Und den Schwerlastverkehr zu sperren, ist auch keine Lösung, da es nur auf andere Gemeinden umgelagert wird und wie kommen dann unsere Lebensmittel und weiteres in den Ort?
Hat sich schon mal jemand diese Frage gestellt?
Wieviel Unfälle gab es in der Rosenheimer Straße mit Personen bzw Schulkindern?
Ich wohne nicht in Rott, aber ich kenne die Straße und habe mich immer gewundert, dass dort Schwerlastverkehr ohne Einschränkungen fahren darf (ich denke, reiner Lieferverkehr für die ortsansässigen Betriebe würde sich in Grenzen halten).
Diese Straße ist für diesen Verkehr mehr als ungeeignet.
Warum muss es erst Unfälle mit Personen geben, bevor eine eindeutige Gefahrenstelle zum Positiven verändert wird?
Die Rosenheimer Straße wird ja nicht nur von den direkten Anwohnern genutzt, sondern von allen Anwohnern der benachbarten Straßen.
Nicht einmal Tempo 30 gibt es dort!