Erst von der Fahrbahn, dann von der Bierbank abgekommen - Parkmoral mit Luft nach oben

Servus. Grüezi und Hallo! Gute Laune sowieso. Diese Songzeile ist das Spiegelbild des gestrigen Wiesntags auf dem Rosenheimer Herbstfest. Viele Vereine aus Nah und Fern waren auf dem Festgelände unterwegs. Die Stimmung war ausgelassen und fröhlich. Auch das leichte Tröpfeln vom Himmelszelt verlieh dem keinen Dämpfer. Die Polizei aber hatte wieder a bissal was zu tun …

Erst von der Fahrbahn, dann von der Bierbank abgekommen  

Auf den „Richtungsfahrbahnen, Wegen und Pfaden“ in einem Biertempel torkelte ein 26-Jähriger hin und her. In einem Gang kam er dann fußgängertechnisch bedingt von der Fahrbahn ab und stieß mit seinem kniebedingten Frontteil, frontal gegen andere Bierbesuchsteilnehmer. Durch den Biertempel-Verkehrsunfall fielen einige der Beteiligten von der Bierbank. Der Personalien-Austausch untereinander fand erst gar nicht statt, denn es kam zum Streit. Gegen den 26-Jährigen wurde zwar kein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg eingeleitet, aber eine andere Ahndung war die Folge. Der Bußgeldkatalog für das Herbstfest sieht hier ein Wiesnverbot vor.

Wasserhaushalt – was ist die ideale Menge an Flüssigkeit?

In der Literatur gibt es grobe Faustformeln von rund zwei Litern – alles abhängig von der Hitze, Bewegung, Sport und vielen anderen Einflüssen. Ja und weil es in den Zelten, Hallen und Stadln oft auch heiß her geht, braucht der menschliche Körper Flüssigkeit. Auf diesen Gedankengang kam vielleicht ein Wiesnbesucher und schüttete einiges an Flüssigkeit in seinen Körper hinein. Nach eigenen Angaben hatte er zehn Maß Bier getrunken und war deshalb betrunken – und die Wiesnwache stellte fest – er war wirklich betrunken. Zwischengeparkt beim Rettungsdienst wurde seine Ehefrau verständigt. Sie kam wenig später zur Wache. Das Wiedersehen war jetzt nicht so richtig herzig …

Begehrte Biermarkerl 

Biermarkerl, Hendlmarken oder andere Gutscheine verteilt die Polizei selbstverständlich nicht. Aber andere „Markerl“ werden schon verteilt. Die haben zwar keinen Wert – ganz im Gegenteil – es kann teuer werden. Die Parkmoral im Umfeld des Festgeländes ist dem ein, oder anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht so wichtig. Im Halteverbot geparkt, gestanden auf Sonderparkplatzen oder in der Feuerwehranfahrtszone. Eine Vielzahl von Verkehrsverstößen mussten während der Wiesn bisher geahndet werden. Rund 400 Verwarnungen wurden schon ausgestellt …

 

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