Regel für die Rosenheimer Innenstadt aufgehoben - Inzidenz stabil unter 150: Ab morgen Öffnungsschritte für Einzelhandel

Neben der Terminvereinbarung muss ein negativer Coronatest (PCR- oder Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden.
Selbsttests können unmittelbar vor dem Ladenbesuch vor den Augen des Geschäftspersonals durchgeführt werden und sind ebenfalls als Nachweis zulässig. Die Anzahl der zulässigen Kunden richtet sich individuell nach der Größe des jeweiligen Geschäfts.
Eine Übersicht zu allen Corona-Testmöglichkeiten in der Stadt Rosenheim findet sich unter: https://rosenheim.coronatest.bayern/#select-station.
„Trotz sinkender Zahlen appelliere ich aber dennoch an alle Besucherinnen und Besucher unserer Stadt die Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz weiter konsequent zu beachten, damit die erreichten bzw. die in Aussicht stehenden Lockerungen nicht wieder rückgängig gemacht werden müssen“, so Ordnungsamtsleiter Oliver Horner.
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