Wie läuft der Besuch der Außengastro ab? Alle Infos zu Testpflicht, Reservierungen, Öffnungszeiten ab dem DONNERSTAG

Die Inzidenz eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt muss fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind ZWEI Tage zur Umsetzung vorgesehen. Das meldet das Landratsamt am heutigen Montagnachmittag. Denn erst am 8. Tag können die in der jeweiligen Allgemeinverfügung beschriebenen Öffnungsschritte erfolgen.
Hier greift nämlich das Bayerische Schutzgesetz – ebenso beim Kino und beim kontaktfreien Sport.
Anders das Wegfallen der Testpflicht bei Click & Meet im Einzelhandel im Altlandkreis und bei den Kontaktbeschränkungen sowie der Ausgangsbeschränkung – hier greift das Deutsche Schutzgesetz bereits ab dem Mittwoch …
Für WirtInnen:
Hier geht es zum bayerischen Rahmenkonzept Gastronomie.
- Für den Gast gilt das:
- Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich.
- Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Testnachweis.
- Nur ein Hausstand an einem Tisch – das heißt, keine Tests erforderlich.
- Ein Verlassen des Lokals muss spätestens um 22 Uhr erfolgen – die Außengastro schließt.
- Eine vorherige Terminbuchung sowie eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich. Eventuell kann auch vor Ort gefragt werden, ob noch irgendwo ein Platz frei ist.
- Zusätzlich gelten natürlich die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht und die Abstandsregeln.
Schaufenster

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