Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (148)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um vermeintliche Ausfädelungsstreifen an Bundesstraßen.

>>An zahlreichen Abfahrten von Bundesstraßen befinden sich Bushaltestellen, auch in der Region Wasserburg. Beispiele dafür sind die Kreuzungen an der B304 bei Gabersee, bei Staudham oder an der B15 bei Elend/Attelthal in Fahrtrichtung Rosenheim. Viele Autofahrer nutzen die Bushaltestellen wie einen Ausfädelungsstreifen – allerdings meist regelwidrig, denn nur an wenigen solcher Haltestellen ist ein Ausfädeln über den Seitenstreifen vorgesehen.

Die Bushaltestellen werden durch eine breite Fahrstreifenbegrenzung deutlich vom Rest der Fahrbahn abgetrennt. Diese „durchgezogene Linie“ signalisiert, dass der Bereich nicht befahren werden darf. Erst dort, wo die Fahrstreifenbegrenzung in eine breite Leitlinie („gestrichelte Linie“) übergeht, darf man sich nach rechts einordnen. Dadurch sollen Fahrgäste, die direkt an der Fahrbahn warten, geschützt werden.

 

Beispiel Staudham: wie in vielen Fällen endet die Fahrstreifenbegrenzung hier erst unmittelbar vor der abgehenden Fahrbahn Richtung Edling.

Ein Gegenbeispiel lässt sich an der B15 in Fahrtrichtung Wasserburg kurz vor dem Attler Berg finden. Hier ist es erlaubt und sogar sinnvoll, sich frühzeitig nach rechts einzuordnen, um die Geschwindigkeit vor dem Abbiegen zu reduzieren.

 

Unser Tipp: Auch bei Abbiegestreifen gilt die einfache Regel, dass durchgezogene Linien nicht überfahren werden dürfen. Dort, wo das Ausfädeln über die Bushaltestelle erlaubt ist, sollte stets besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit gegenüber wartenden Fahrgästen geübt werden.<<

 

 

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