Für Wirte gilt weiterhin eine Befreiung - Ebenso für Geschäfte

Die Befreiung erstreckt sich auf die Nutzung von öffentlichen Straßen für die Auslage von Waren sowie das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten. Die Läden und Wirte seien an ihre Grenzen gegangen, waren sich die Stadtratsmitglieder einig. Mit der Gebührenbefreiung für die Außengastronomie und die Geschäfte wolle man ein Zeichen setzen und die Einbußen der Einnahmen etwas kompensieren.
RM
Schaufenster

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