Ab Samstag neue Verkehrsreglung für Altstadtkern - Bürgermeister heute am Ort des Geschehens

Bereits bei der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) war die Verkehrsführung in der Altstadt wohl einer der strittigsten Punkte. Bauausschuss und Stadtrat haben im Laufe der Jahre mehrfach und ausführlich über die Thematik beraten.

Der Stadtrat widmete dann im Oktober einen ganzen Tag lang dem Thema eine Klausursitzung. Dabei konnte ein Kompromiss mit breiter Mehrheit gefunden werden. Diese Lösung hat der Stadtrat schließlich in der Sitzung vom 29. Oktober einstimmig befürwortet.
Am 27. März 2021 wird die neue Regelung nun umgesetzt.
An diesem Wochenende wird erstmals ab 10 Uhr die Einfahrt für Kraftfahrzeuge von der Ledererzeile kommend in die Hofstatt nicht mehr erlaubt sein. Diese Regelung gilt künftig an allen Samstagen und Sonntagen. Dadurch sind auch die nachfolgenden Straßenzüge zeitweise nicht mehr mit dem Auto erreichbar. Konkret sind dies die Nagelschmidgasse, die Gerblgasse, die Sedlmeiergasse, der nördliche Abschnitt der Salzsenderzeile, die Färbergasse und der mittlere Teil der Schustergasse.
Anlieger dürfen aber nach 10 Uhr noch in den Bereich einfahren. Damit bleibt also zum Beispiel auch der Lieferverkehr zu allen Geschäften im Kernbereich der Altstadt weiterhin möglich. Auch Kirchenbesucher sind Anlieger und können hineinfahren oder sich zur Pfarrkirche bringen lassen.
Gleichzeitig erhalten vor allem die Fußgänger und Radfahrer mehr Raum. Vor allem die Hofstatt ist am Wochenende zeitweise stark frequentiert. Flanieren und Verweilen soll noch attraktiver werden, wenn künftig wohl weniger motorisierte Fahrzeuge die Gassen im Kern der Altstadt passieren.
Schaufenster

Sehr gut, eine grundsätzlich sinnvolle Maßnahme – jetzt heißt es beobachten und prüfen, ob sie sich in der Praxis dauerhaft bewährt bzw. bewähren kann.
Die Herrengasse ist ganz normal befahrbar?
Steht doch klar drin, welche Straßen nicht befahrbar sind.
Entschuldigung der Herr, für die Nachfrage.
Ja, nur wie kommt man (legal) in den westlichen Teil der Herrengasse -also dem Einbahnstraßenabschnitt zwischen Göpfert und Schustergasse? Die Frage vom Markus dem Ersten ist da schon berechtigt. Interpretieren würde ich es so, dass man zwar noch legal aus diesem Abschnitt rausfahren, aber nicht reinfahren kann.
Wer an einer Strasse wohnt muß mit Verkehr rechnen ! Hat der Haake Ludwig einmal gesagt!
Wenn wir sonst keine Probleme mehr haben dann kommt halt sowas und ich als Anwohner muss mich jetzt rechtfertigen was da zu suchen hab, was für ein Witz.