Motorradfahrer zerreißt morgendliches Idyll am Spitzstein - Rechtslage unklar

Geistesgegenwärtig zückte unser Leser das Mobiltelefon, machte ein Video von dem „Übeltäter“ und stellte es auf YouTube ein – wohl in der Hoffnung, dem Biker das Handwerk zu legen.
Die Rechtslage ist allerdings nicht eindeutig. Zwar sei die Aktion „wahrscheinlich nicht statthaft“, so das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim gegenüber der Chiemgau-Stimme, aber es müsse geklärt werden, wie das Gebiet einzuordnen ist. Ist es beispielsweise Naturschutzgebiet, verstieß der Motorradfahrer gegen dementsprechende Verordnungen. Ist der Bereich aber in privater Hand, kann der Biker ungestört dort herumbrettern. Das Motorrad müsse dazu noch nicht mal angemeldet sein. Was bleibt, ist die Wut des Lesers über die gestörte Ruhe bei der Skitour…
Die Motorradfahrt im Video …
Schaufenster

Und wie ist der erboste Leser da hingekommen ???
Wahrscheinlich mit seinem Auto, lautlos und ganz ohne grausligen Gestank !
Immer schön auf dem Boden bleiben !
Hallo, Werner Friedl!
Das Video wurde auf einer Skitour abseits von Forstwegen gemacht.
Bitte vor solchen Behauptungen erst mal vergewissern.
In dem erwähnten Youtube-Video stehen Einzelheiten, insbesondere, dass es nicht auf oder neben einer Straße aufgenommen wurde, sondern mitten in der Natur neben der Aufstiegsspur.