Die Stadtverwaltung Wasserburg weist wie alle Jahre darauf hin, dass es am 31. Dezember und 1. Januar (Silvester/Neujahrstag) verboten ist, in der Wasserburger Altstadt „Böller“ abzubrennen. Genauer gesagt sind hiervon alle sogenannten „pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung“ betroffen. Das Böllerverbot betrifft die gesamte Halbinsel und die Innbrücke.