Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten, meldet die Arbeitsagentur Rosenheim.
Erhebliches Vermögen bedeutet 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten
angemessen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, gegebenenfalls Kontobelege) erbringen, um diese erstattet zu bekommen.
Regelung gilt teilweise auch für Weiterbewilligungsanträge
Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge bei denen der
Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt.
Der „Vereinfachten Antrag auf Grundsicherung“ ist online abrufbar. Die Möglichkeit den Antrag online einzureichen, besteht bei Jobcentern, die von Kommune und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden.