Im Landkreis: 24-Jähriger wurde nach Rauchen einer E-Zigarette bewusstlos - Polizei warnt
Ein medizinischer Notfall beim Konsum einer E-Zigarette – Vape genannt – führte Ermittler der Polizei jetzt auf die Spur von Rauschgifthändlern in Prien. Diese stehen im Verdacht, verschiedenste Betäubungsmittel – von Cannabis bis zu synthetische Drogen – gewinnbringend in der Region veräußert zu haben. Das meldet die Polizei am heutigen Donnerstag.
Anlass für die umfangreichen Ermittlungen war das Rauchen einer E-Zigarette, die mit einer Mischung aus synthetischen Drogen angereichert war. Der 24-jährige Konsument hatte daraufhin erhebliche gesundheitliche Probleme, verlor zwischenzeitlich das Bewusstsein und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in ärztlicher Behandlung.
Nachdem innerhalb von wenigen Monaten weitere Fälle in Bayern bekannt wurden, erging durch das Bayerische Landeskriminalamt vor ein paar Tagen eine Warnmeldung: Bezüglich lebensbedrohlicher Folgen, insbesondere beim Konsum von sogenannten Vapes, die mit synthetischen Opioiden versetzt sind …
Vor allem bei gleichzeitigem Konsum mit anderweitigen dämpfenden Stoffen, wie zum Beispiel Alkohol, GBL oder psychoaktiver Stoffe, seien die Wechselwirkungen – zum Beispiel aufgrund der erhöhten Gefahr einer Atemdepression – unkalkulierbar.
Das Bayerische Landeskriminalamt warnt eindringlich vor dem Konsum von derartigen rauschgiftartigen Chemikalien, insbesondere synthetischen Opioiden, sowie deren Aufnahme mittels Vapes.
In den vergangenen zwei Wochen durchsuchten die Polizei-Beamten acht Wohnungen und stellten dabei einschlägige Beweis- und Betäubungsmittel sicher. Insgesamt wurden gegen sieben Männer und eine Frau Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmittel eingeleitet.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein erließ der Ermittlungsrichter gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 21 und 23 Jahren einen Haftbefehl.
Hintergrund:
Die süßen und fruchtigen Aromen von Vapes (E-Zigaretten, E-Shishas) wirken besonders für Jugendliche attraktiv, sind jedoch nicht harmlos.
Sie können die Einstiegsschwelle für Nikotinsucht senken und gesundheitliche Schäden verursachen.
Der Konsum und Erwerb von Vapes ist daher in Deutschland für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Gemäß § 10 des Jugendschutzgesetzes ist die Abgabe und das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt, unabhängig davon, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nikotinfrei sind.
Bei Verstößen können Vapes durch die Polizei sichergestellt werden. Auch Händler, die Vapes an Minderjährige verkaufen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
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