Corona-Infizierte müssen sich von heute an in ganz Bayern nicht länger in Isolation begeben

Corona-Infizierte in ganz Bayern müssen sich von heute an nicht länger in Isolation begeben. Man könnte auch sagen, aus dem einstigen Team Vorsicht ist nun das tiefenentspannte Team Sch…egal geworden.

An die Stelle der Isolationspflicht treten dafür ab heute ‚verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete‘ im Freistaat, sagt dazu Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Für sie – die Corona-Infizierten – würde in der Öffentlichkeit, im Büro, in der Schule, in der Kita, beim Einkaufen – nämlich ab heute eine Maskenpflicht gelten.

Wer das wie kontrollieren wolle? Ach so, hm.

Es wird auch noch offiziell ergänzt: In der eigenen Wohnung brauchen Corona-Positive keine Maske tragen.

Im Freien sei zudem die Maske nur dann Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne.

Weiter heißt es in der neuen Regel ab heute:

Wer mindestens seit 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske außerhalb der eigenen Wohnung frühestens nach fünf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet aber spätestens nach zehn Tagen.

Die gleichen Zeiträume gelten auch für die Betretungs- und Tätigkeitsverbote in bestimmten Einrichtungen, die ab heute so gelten:

Corona-Positive dürfen in Bayern keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen besuchen.

Ausgenommen von diesem Betretungsverbot sind laut Gesundheitsministerium Besucher von heilpädagogischen Tagesstätten. 

Darüber hinaus gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auch ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche.

Auch hier gibt es eine Ausnahme für heilpädagogische Tagesstätten.

In Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen sowie bei Rettungsdiensten sind von dem Tätigkeitsverbot alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen ausgenommen, die keinen Kontakt zu vulnerablen Menschen haben.

Auch für große Gemeinschaftsunterkünfte – wie Obdachlosen- und Asylbewerberheime sowie Justizvollzugsanstalten – sind Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Beschäftigte, Betreiber, Ehrenamtliche sowie für Besucherinnen und Besucher vorgeschrieben.

Neue Zeiten brechen also an, wie schön, oder? Wirkt nicht ab sofort wohl jeder, der auch nur vorsichtshalber eine Maske trägt, als verdächtig infiziert? 

Nicht nur die Grünen in Bayern empfehlen das: Grundsätzlich gelte, wer Symptome hat, solle wie bisher doch bitte einfach auch zu Hause bleiben.

Also nicht vergessen: Wehe, du hustest …