... und die Feststellung, dass der Vorraum der Wiesnwache per se kein stilles Örtchen ist

Bestes „Kaiserwetter“ – gute Stimmung und noch mehr Besucher: Der sechste Tag des Rosenheimer Herbstfestes startete bereits gut, schon nachmittags waren die Zelte und Gassen gut gefüllt und abends dann war der Festplatz mehr besucht als die Tage zuvor. Erfreulich: Trotz des höheren Besucheraufkommens häuften sich die Einsätze für die Wiesnwache nicht wesentlich mehr. Aber es gab auch gestern den ein oder anderen „Ausreißer“. Eine Bilanz der Polizei am heutigen Freitagmorgen …

Ein 25-Jähriger ging an einer Streife der Wiesnwache gegen 19.45 Uhr vorbei und spukte provokant vor die Füße der Beamten. Noch bevor der „Spucker“ darauf angesprochen werden konnte, streckte der junge Mann seine Zunge heraus. Bei der anschließenden Kontrolle in der Wiesnwache habe er angefangen, die Beamten zu beleidigen. Die Addition der Aggression plus zwei Promille im Blut jedenfalls erbrachte im Ergebnis die Ausnüchterungszelle.

Der 25-Jährige war damit gar nicht einverstanden, denn er entschied sich dazu, jetzt auf die Beamten loszugehen. Neben einer Anzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist das Rosenheimer Herbstfest 2022 für den jungen Mann somit erledigt – er erhielt ein Wiesnverbot.

Um einen Alkoholwert von drei Promille zu erreichen, ist die Aufnahme von viel alkoholversetzter Flüssigkeit wohl eine Art der Grundvoraussetzung. Biologisch bedingt muss der Körper einen Teil davon auch wieder loswerden. Der Vorraum der Rosenheimer Wiesnwache ist aber per se kein stilles Örtchen und für die Flüssigkeitsabgabe schon gleich gar nicht geeignet. Ein 39-Jähriger urinierte aber trotzdem gestern gegen 23 Uhr in den Vorraum. Auf dem Herbstfest wird er dieses Jahr keine Toilette mehr aufsuchen können, denn auch ihm wurde ein Wiesnverbot ausgesprochen.

„Ja zefix – her jetzt damit“ – so ähnlich schrie ein 23-Jähriger in einer Bierhalle gegen 23.30 Uhr herum. Er forderte für die Rückgabe von Gläsern und Geschirr wortgewaltig das Pfandgeld zurück. Sein Problem war aber nur, dass er keine Pfandmarken hatte, die als Nachweis für die Entrichtung dienen. Er verstand es einfach nicht und provozierte weiter. Die Beamten der Wiesnwache erklärten ihm die Spielregeln der Pfandrückgabe. Ob er es so richtig verstanden hat, da haben die Beamten Zweifel, denn mit großem Murren verließ der junge Mann anschließend das Festgelände.

Rechenbeispiel: Die Abschleppung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeuges kann mit Gebühren, Abschleppkosten und Verwarnung schnell einmal einen Betrag von rund 300 Euro ausmachen. Rein rechnerisch könnte man mit den eingesparten 300 Euro an jedem Tag des zweiwöchigen Herbstfestes etwa 1,50 Maß Bier trinken. Nur ein Rechenbeispiel, da man dafür täglich auch ein Wiesnhendl und vielleicht eine Brezn dazu kaufen könnte. Auch an diesem gestrigen Tag sechs des Herbstfestes mussten wieder drei Fahrzeuge abgeschleppt werden, da sie verbotswidrig auf Behindertenparkplätze standen.