Rosenheimer Bundespolizei macht Reisepläne von drei Nordafrikanern zunichte

Die Bundespolizei hat am gestrigen Donnerstag in Rosenheim die Reisepläne von drei jungen Männern zunichtegemacht. Kontrolliert wurde das Trio in einem Fernreisezug im Rahmen der Grenzkontrollen. Sie verfügten ebenso wenig über Ausweispapiere wie über Fahrkarten. Dafür fanden die Beamten bei einem von ihnen jedoch Betäubungsmittel. Entgegen ihrer Absicht, sich in der Bundesrepublik aufzuhalten, mussten die Nordafrikaner sich damit abfinden, das Land mit gleich mehreren Strafanzeigen im Reisegepäck wieder zu verlassen.

 

Am Rosenheimer Bahnhof veranlassten Bundespolizisten, dass die drei Männer, die sich nicht ausweisen konnten, den Eurocity aus Italien verließen. Fahrscheine für die Reise nach München hatten sie ohnehin nicht gekauft. Eigenen Angaben zufolge handelte es sich um einen Algerier und zwei libysche Staatsangehörige. Mithilfe ihrer Fingerabdrücke fanden die Beamten jedoch heraus, dass einer der beiden Libyer tatsächlich ein Tunesier ist. Der 19-Jährige war laut Polizeicomputer in der Vergangenheit bereits wegen unerlaubter Einreise und illegalen Aufenthalts in Erscheinung getreten. Zudem laufen gegen ihn Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls. Mit dem Aufgriff ohne Ausweis und ohne Ticket kommen nunmehr auch noch Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung und illegalen Einreiseversuchs hinzu. Auf richterliche Anordnung hin, wurde der Tunesier nach Erding in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht. Es ist vorgesehen, ihn alsbald in die Schweiz abzuschieben, da er dort ursprünglich registriert worden war.

 

Auch seine beiden Begleiter zeigte die Rosenheimer Bundespolizei wegen Leistungserschleichung und versuchter unerlaubter Einreise an. Der Algerier erhielt außerdem eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz. In der Umhängetasche des 19-Jährigen hatten die Beamten bei der Durchsuchung mehrere Gramm Cannabis gefunden. Zusammen mit dem 22-jährigen Libyer wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen und den österreichischen Behörden überstellt.