Bayern fordert deutliche Nachschärfung des neuen Corona-Infektionsschutzgesetzes - Heute Gesundheitsminister-Konferenz von Bund und Ländern

Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz müsse aus Sicht Bayerns dringend verschärft werden. Der bisherige Gesetzentwurf weise deutliche Lücken auf, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gestern, wie ihn der Bayerische Rundfunk zitiert. Der Bund müsse unter anderem die Kriterien nachschärfen, mit denen die Länder wirksamere Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen beschließen und vollziehen könnten, sagte er.

Heute wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern in der Gesundheitsminister-Konferenz über den in der vergangenen Woche vorgelegten Entwurf beraten.

Der geplante Corona-Kurs der Bundesregierung lässt sich grob in drei Stufen gliedern. In der ersten geht es um bundesweit einheitliche Regelungen, zum Beispiel um eine Masken- und Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Maskenpflicht im Fernverkehr mit der Bahn und in Flugzeugen wird weiter bestehen bleiben.

In der zweiten Stufe können die Länder zusätzliche Masken- und Testpflichten anordnen. Vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann das Tragen einer FFP2-Maske wieder zur Pflicht werden. Das heißt, auch in Restaurants, Bars und bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen kommt die Maske dann höchstwahrscheinlich wieder zurück.

Allerdings soll es offenbar laut Entwurf in diesen Bereichen eine Ausnahmeregelung geben: Wer tagesaktuell getestet, frisch geimpft oder frisch genesen ist, soll keine Maske tragen müssen. Da Betreiber und Veranstalter für die Kontrolle und Einhaltung dieser Pflicht verantwortlich sind, sei davon auszugehen, dass viele von ihnen wieder die 3G-Regel einführen würden, sollte die Maßnahme in Kraft treten.

Auch eine Maskenpflicht in Schulen und in sonstigen Ausbildungseinrichtungen könne dann wieder kommen.

Seien die Infektionszahlen besonders hoch und drohe eine Überlastung der Kliniken oder anderer Bereiche der so genannten kritischen Infrastruktur, können die Länder noch schärfere Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne. Dies könne beispielsweise auf Weihnachtsmärkten der Fall sein. Und bei Veranstaltungen könnten die Besucherzahlen beschränkt werden.

Lockdowns, Ausgangssperren und generelle Schulschließungen seien aber nach den aktuellen Ampel-Plänen nicht mehr möglich.

Die Bundesländer müssen den neuen Corona-Regeln im Bundesrat noch zustimmen, damit sie wie geplant zum 1. Oktober in Kraft treten können.

Quelle BR