Änderung des Infektionsschutzgesetzes tritt ab 1. Oktober in Kraft - Weiterhin zahlreiche Impfangebote im Landkreis Mühldorf

Derzeit gelten in Deutschland keine Beschränkungen mehr, die nach dem Corona-Impfstatus unterscheiden. Das könnte sich aber im Herbst oder Winter wieder ändern, meldet das Landratsamt in Mühldorf. Denn am 1. Oktober jedenfalls trete hierzu eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft: Als „vollständig geimpft“ gilt dann – ohne Infektion mit dem Coronavirus – offiziell nur noch, wer drei Impfungen gegen Covid-19 erhalten hat.

Eine entsprechende Information der Bundesregierung ist auf der Internetseite des Impfzentrums verlinkt.

Das Impfzentrum Mühldorf biete weiterhin die Möglichkeit, sich unkompliziert und ohne vorherige Terminvereinbarung gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dies könne von Montag bis Samstag im Mühldorfer Impfzentrum erfolgen oder an den zahlreichen Stationen der mobilen Impfstation der DLRG, so die Behörde.

Die mobile Impfstation ist derzeit jede Woche wie folgt im Landkreis unterwegs:

    • Dienstags: 11 bis 17 Uhr an der OMV Tankstelle in Schwindegg
    • Mittwochs: 11 bis 17 Uhr am LIDL in Haag
    • Donnerstags: 11 bis 17 Uhr am Rathaus Gars
    • Freitags: 11 bis 17 Uhr am Bahnhof Ampfing Industriedenkmal sowie 11-17 Uhr beim Edeka Aschau
    • Samstags: 11 bis 17 Uhr am Edeka Groß in Neumarkt-St. Veit sowie 11-17 Uhr am Edeka in Kraiburg

Das Impfzentrum Mühldorf  im Oderpark hat von Montag bis Mittwoch von 9 bis 18 Uhr und Donnerstag bis Samstag von 9 bis 21 Uhr geöffnet.

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und häufig gestellte Fragen veröffentlicht das Impfzentrum auf der Internetseite www.impfzentrum-muehldorf.de.

Telefonisch ist das Impfzentrum von Montag bis Samstag von 9 bis 16 Uhr unter 08631 / 18609-0 erreichbar.