... sowie in Arztpraxen und Kliniken - Bayern verlängerte gestern Verordnung um einen Monat - Testpflicht wurde angepasst

Fast keine neuen Corona-Regeln für den Freistaat: Angesichts der aktuellen Lage hat das bayerische Kabinett gestern die aktuell geltende Verordnung verlängert – und zwar um weitere vier Wochen bis zum 20. August. Im ÖPNV gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Die Fahrgäste dürfen allerdings entscheiden, ob sie eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen wollen. Gleiches gilt in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen oder behandeln. Also beispielsweise in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Die Hospitalisierung von Corona-Fällen sei aktuell beherrschbar stabil, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann bei der Kabinetts-Pressekonferenz, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. 

Der bayerische Ministerrat hat jedoch gestern eine Anpassung der Testpflicht für Krankenhaus-Beschäftigte beschlossen. Die Testpflicht gilt ab dem kommenden Samstag, 23. Juli, für Beschäftigte, die in Klinik-Bereichen arbeiten, in denen sie mit besonders vulnerablen Patienten in Kontakt kommen. Das sind Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf von Covid-19 haben.

Geimpfte und genesene Beschäftigte brauchen in diesen Bereichen zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis, andere Beschäftigte an jedem Arbeitstag.

Die seit Mitte März geltende, einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird in Bayern gar nicht durchgesetzt. Obwohl bei ungeimpftem Personal rein theoretisch Bußgelder verhängt werden könnten, ist das noch in keinem Fall passiert, berichtete jetzt der Bayerische Rundfunk. Im Gesundheitswesen in Bayern  seien bis zum 1. Juli zwischen 56.000 und 57.000 ungeimpfte Beschäftigte identifiziert worden …

Ab dem 1. Oktober ändert sich ohnehin die Definition, wer als ‚vollständig geimpft‘ gilt im ganzen Land – was zudem weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht haben wird. Denn: Ab dann gelten überall nur noch Nachweise über drei Impfungen oder ‚zwei Impfungen und eine Genesung‘ als vollständiger Impfschutz.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek von der CSU hatte sich übrigens vor wenigen Tagen erneut für eine ‚allgemeine Corona-Impfpflicht‘ in Deutschland ausgesprochen, wie ihn der BR zitierte …

Quelle BR