Sonderöffnungszeiten für ukrainische Flüchtlinge werden eingestellt

Grund hierfür sind, nach Informationen des für das Pass- und Meldewesen zuständigen Sachgebiets im Landratsamt Rosenheim, neue Vorgaben, die ebenfalls am 1. Juni in Kraft treten. Demnach dürfen sogenannte Fiktionsbescheinigungen (vorläufiges Aufenthaltsrecht) und die Aufenthaltstitel für Schutzsuchende nur noch erteilt werden, wenn die Antragsteller vorher erkennungsdienstlich behandelt wurden. Diese zeitintensive erkennungsdienstliche Registrierung ist nur nach vorheriger Terminabsprache unter der E-Mail-Adresse auslaenderwesen@lra-rosenheim.de möglich.
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