... des Landratsamtes - Weiterhin 27 Senioren-Einrichtungen von Neuinfektionen betroffen - Zwei weitere Todesfälle

Seit dem Bericht der Vorwoche gibt es zwei weitere Corona-Todesfälle zu beklagen, meldet das Landratsamt heute in seinem jüngsten Wochenbericht der Pandemie. In den Heimen in Stadt und Landkreis ereigne sich bei Bewohnern und Mitarbeitern weiterhin eine hohe Zahl an Corona-Infektionen, insgesamt nehme die Infektionsaktivität in den Einrichtungen aber weiter ab. Dabei sei der Anteil der positiv getesteten, vollständig geimpften und größtenteils geboosterten Bewohner und Mitarbeiter weiterhin sehr hoch, heißt es am heutigen Freitag-Nachmittag erneut aus dem Landratsamt.

Die Aussagekraft der Infektions-Fallzahlen ist aufgrund der Feiertage und auch des geänderen Testverhaltens mit Vorsicht zu behandeln.

Tabelle: Gemeldete Fälle, Genesene* und Verstorbene, berechnete 7-Tage-Inzidenz (Stand: 21.04.2022 24 Uhr); Bettenbelegung der Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim durch Patienten mit einem COVID-19-Nachweis am 22.04.2022

Grafik Zahlen Berichtswoche Stand 21.04.22 - COVID-19 Lagebericht Stand 21.04.2022

Grafik Krankenhausbelegung Stand 21.04.2022 - COVID-19 Lagebericht Stand 21.04.2022

* Mit den Begriffen „Genesung und Genesene“ werden „nicht aktive Fälle“ bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um „Genesene im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“. Somi seien diese Personen – sofern nach 90 Tagen nach der akuten, PCR-bestätigten Infektion keine zusätzliche Impfung erfolgt ist – grundsätzlich nach drei Monaten wieder als empfänglich für eine Infektion anzusehen, heißt es aus dem Landratsamt.

** Patienten mit COVID-19-Nachweis

In der vergangenen Woche rund um die Osterfeiertage seien noch immer 27 Alten- und Pflegeheimen von Corona betroffen – genauso viele wie in der Vorwoche. Nahezu halbiert habe sich aber die Zahl der Einrichtungen, bei denen es Ausbrüche mit jeweils fünf und mehr Fällen bei Bewohnern gab – nämlich vier Einrichtungen, die Woche zuvor sieben. Betroffen waren insgesamt 54 (Vorwoche: 91) Bewohner – von ihnen mussten fünf (Vorwoche: 6) ins Krankenhaus gebracht werden – und 68 (Vorwoche: 78) Mitarbeiter. Über den Impfstatus der Infizierten gibt die Behörde hier nichts mehr bekannt.

Situation in den Krankenhäusern:

Nach Aussage des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung, Dr. Michael Städtler, seien die Belegungszahlen mit COVID-19 auf den Normalstationen weiter abnehmend, auf den Intensivstationen gleichbleibend. Ein gleiches Bild zeige sich im gesamten bayerischen Raum. Die Auslastung der Kliniken auch auf den Normalstationen sei aber unter anderem durch aufgeschobene Behandlungen insgesamt sehr hoch.

Daten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht:

Für Beschäftigte bestimmter medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen – beispielsweise Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste – bestehe die gesetzliche Pflicht, seit über einemn Monat – bis zum Ablauf des 15. März 2022 – ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorzulegen.

Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt prüfe die Meldungen und könne dies gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ein Bußgeld verhängen. Unter Umständen könne auch ein Tätigkeitsverbot angeordnet werden, so die Behörde heute.

Mit Datenstand vom vergangenen Dienstag, 19. April, wurden dem Gesundheitsamt von den betroffenen Einrichtungsleitungen 2.224 Fälle gemeldet. Die Auswertung des Meldegrunds (Datengrundlage: elektronisch über das Meldeportal gemeldete Fälle) ergab:

Ein Sprecher des Landratsamtes: In etwa 90 Prozent wurde den Leitungen von den der Pflicht unterfallenden Mitarbeitern kein Nachweis vorgelegt, in zwei Prozent bestanden Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigung. In etwa acht Prozent hatte ein früher vorgelegter Nachweis aufgrund Zeitablaufs seine Gültigkeit verloren und es wurde hiernach binnen eines Monats kein neuer Nachweis erbracht.

Die offiziell gemeldeten Zahlen Neuinfizierter in den einzelnen Gemeinden:

Gemeindezahlen Stand 21.04.2022 - COVID-19 Lagebericht Stand 21.04.2022