Ab sofort vom Landratsamt in verkürzter Form - Im Gesundheitswesen bei uns über 2000 Beschäftigte ohne geforderten Impfnachweis

Nachdem sich die politischen Rahmenbedingungen bezüglich Corona in den vergangenen Tagen wesentlich verändert haben, gebe es den Corona-Wochenbericht ab sofort nur mehr in einer reduzierten Fassung, meldet das Landratsamt am heutigen Freitag. In der vergangenen Woche kam es zu fünf weiteren Corona-Todesfällen in Stadt und Landkreis Rosenheim, eine Person ist in einem Heim verstorben, so die Behörde …

Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt 4.198 Neuinfizierte für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet – um 3050 Fälle weniger als eine Woche zuvor. Das Infektionsgeschehen sei im Vergleich zur Vorwoche nun deutlich abgeschwächt, die aktuelle Welle klinge ab, sagt auch Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes.

Nachfolgende Tabelle besagt:

Gemeldete Fälle sowie Verstorbene, berechnete 7-Tage-Inzidenz und die Bettenbelegung der Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim durch Patienten mit einer Corona-Infektion

  aktuelle Berichtswoche Vorwoche
  Stadt und Landkreis Rosenheim Stadt Landkreis Stadt und Landkreis Rosenheim Stadt Landkreis
Neufälle 4.198 740 3.458 7.248 1.402 5.846
Fälle gesamt 116.265 22.856 93.409 109.958 21.700 88.258
Verstorbene (an und mit COVID) 829 124 705 824 122 702
7-Tage-Inzidenz 1.290,45 1.163,69 1.321,25 2.228,01 2.204,71 2.233,68
Stand 8.04.2022 Stand 1.04.2022
Patienten in stationärer Behandlung 214 268
davon Intensiv­stationen 19 15

2. Situation in den Krankenhäusern:

Nach Aussage des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung, Dr. Michael Städtler seien die Belegungszahlen mit COVID-19 auf den Normalstationen derzeit tendenziell abnehmend. Die Belastung der Intensivstationen sei aber unverändert insgesamt sehr hoch, es müssten Patienten versorgt werden, die wegen einer anderen Diagnose behandlungsbedürftig seien und gleichzeitig einen positiven SARS-CoV-2-Nachweis haben. Abverlegungen seien derzeit nicht erforderlich. Erschwerend kämen derzeit zum Teil nicht unerhebliche Personalausfälle durch positive Testungen hinzu.

3. Situation in den Heimen:

In den Heimen in Stadt und Landkreis ereignete sich bei Bewohnern und Mitarbeitern weiterhin eine hohe Zahl an Infektionen, insgesamt scheint die Infektionsaktivität in den Einrichtungen aber abzunehmen. Dabei sei der Anteil der positiv getesteten, vollständig geimpften und größtenteils geboosterten Bewohner und Mitarbeiter weiterhin sehr hoch.

So gab es Corona-Infektionen in der letzten Woche in 36 (Vorwoche: 43) Alten- und Pflegeheimen, in neun (Vorwoche: elf) Einrichtungen ereigneten sich dabei Ausbrüche mit jeweils fünf und mehr Fällen bei Bewohnern.

Betroffen waren insgesamt 134 (Vorwoche: 192) Bewohner und 118 (Vorwoche: 166) Mitarbeiter.

Zehn (Vorwoche: 14) Heimbewohner mussten ins Kraneknhaus gebracht werden.

Erstmals gibt das Landratsamt hier nicht mehr an, wieviele der Neuinfizierten in den Heimen geboostert, zweifach geimpft oder nicht geimpft waren …

4. Situation in Kindertagesstätten und Schulen:

In der zurückliegenden Woche wurden dem Gesundheitsamt insgesamt zwei Gruppenschließungen in Kitas übermittelt.

5. Impfungen:

Tabelle: COVID-19-Impfungen in Stadt und Landkreis Rosenheim verabreicht durch das Impfzentrum Rosenheim und Arztpraxen; Impfquoten berechnet auf Gesamtbevölkerung von Stadt und Landkreis Rosenheim (Stand: 7. April 2022):

  Erst­impfungen Impfquote Zweit­impfungen Impfquote 1. Auffrisch­impfungen 2. Auffrisch­impfungen
aktuell 209.805 64,49% 215.208 66,15% 148.636 4.013
Vorwoche 209.714 64,47% 215.065 66,11% 148.187 3.093

 

Die berechneten Impfquoten seien ungenau, da keine Impfungen, die in anderen Landkreisen/Städten durchgeführt wurden, keine betriebsärztliche Impfungen und seit Oktober 2021 auch keine Klinik-Impfungen in diesen Zahlen enthalten seien!

Andererseits werden auch Personen aus anderen Landkreisen wiederum in Stadt und Landkreis Rosenheim geimpft und somit in die Statsitik aufgenommen …

Aktuell können impfwillige Bürger ab fünf Jahren im Impfzentrum in Rosenheim geimpft werden. Eine Registrierung ist unter www.impfzentren.bayern sowie in Ausnahmen telefonisch unter 08031/ 365 8899 möglich.

Auf diesen Wegen können Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen vereinbart werden. Daneben können im Impfzentrum auch Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt werden. Dabei könne es allerdings zu längere Wartezeiten kommen, so dass eine Terminvereinbarung dringend empfohlen werde.

Um welchen Impfstoff es sich handelt – Biontech, Moderna, Novavax – schreibt das Landratsamt nicht.

6. Daten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht:

Für Beschäftigte bestimmter medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen, beispielsweise Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste, bestand/besteht die gesetzliche Pflicht, bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorzulegen.

Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt prüft die Meldungen und könne dies gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ein Bußgeld verhängen. Unter Umständen könne auch ein Tätigkeitsverbot angeordnet werden, heißt es aus dem Landratsamt.

Mit Datenstand vom 7. April seien dem Gesundheitsamt in Rosenheim von den betroffenen Einrichtungsleitungen 2.145 Fälle hier entsprechend gemeldet worden. Die Auswertung des Meldegrunds (Datengrundlage: elektronisch über das Meldeportal gemeldete Fälle) habe ergeben:

In etwa 91 Prozent sei den Leitungen von den der Pflicht unterfallenden Mitarbeitern kein Nachweis vorgelegt worden – in etwa zwei Prozent bestanden Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigung. In etwa sieben Prozent hatte ein früher vorgelegter Nachweis aufgrund Zeitablaufs seine Gültigkeit verloren und es sei hiernach binnen eines Monats kein neuer Nachweis erbracht worden, soe die Behörde heute.

Der Blick auf die Gemeinden und deren offiziell registrierte Neuinfektionen der vergangenen Woche:

Fallzahlen aus den Gemeinden