Gestriger Beschluss der Gesundheitsminister: Wegfall der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion - Kritik von Patientenschützern

Monatelang blieben die Türen an vielen Stellen des öffentlichen Lebens für Ungeimpfte geschlossen – da nutzte ihnen auch kein negativer Corona-Test etwas. Jetzt aber gibt es mit dem einst stets warnenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach diese Entscheidung, diesen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am gestrigen Montag: Die Pflicht zur Quarantäne und Isolation MIT einer Corona-Infektion entfällt in ganz Deutschland ab dem 1. Mai! Es ist nur mehr ‚eine Empfehlung‘.

Zwiespältiger könnte die Nachricht aus dem Gesundheitsministerium kaum sein: Auf der einen Seite zwei Jahre lang die Mahnung vor dem Virus – mit der Isolation per Lockdown ohne Infektion. Auf der anderen Seite nun eine quasi tolerierte, in Kauf genommene Freiheit mitten während einer Corona-Infektion? 

Die strengen Gesundheitsminister Lauterbach und auch Bayerns Gesundheitsminister Holetschek setzen jetzt also plötzlich auf Freiwilligkeit. Ausgenommen seien nur Beschäftigte im medizinischen Bereich. Das heißt: Völlig egal, ob jemand mit Corona infiziert ist oder nicht – die Türen stehen überall offen. Es ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob er hustend daheim bleibt oder doch zum Einkaufen geht und mal eben ins Kino oder zum Kaffeetrinken.

Patientenschützer kritisieren das heute bereits scharf – vor allem mit Blick auf die Risikogruppen.

Der gestrige Beschluss der Gesundheitsminister: Es gilt ab 1. Mai nur noch die ‚dringende Empfehlung‘, sich im Fall einer Infektion in Selbstisolation zu begeben und nach Ablauf von fünf Tagen freizutesten.

Aktuell gilt noch, wer positiv auf Corona getestet wird, muss für mehrere Tage isoliert zu Hause bleiben. Nach sieben Tagen kann man sich freitesten.