Alle Flüchtlinge aus der Ukraine müssen sich registrieren lassen

Vom Landratsamt kann aktuell eine Aufenthaltserlaubnis vorerst für ein Jahr erteilt werden. Um den großen Ansturm bewältigen zu können, wird im ersten Schritt eine Fiktionsbescheinigung an ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die am oder nach dem 24. Februar aus der Ukraine geflohen sind, ausgestellt. Die ukrainischen Flüchtlingen verlieren somit ihren „Besucher-Status“ und eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt wird damit nötig.
Staatsangehörige von Drittländern, die sich am 24. Februar in der Ukraine aufgehalten haben, und ebenfalls geflohen sind, sind aktuell unter Umständen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Dem Personenkreis wird hierüber eine kurze Bestätigung ausgestellt.
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