Ausländerbehörde bietet ab kommenden Montag eigens einen Service an Sonderschaltern an - Dolmetscher vor Ort

Um Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine schnell und unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung geben zu können, bietet die Ausländerbehörde des Landratsamtes Rosenheim ab dem kommenden Montag, 28. März, einen schnelleren Service an Sonderschaltern an – ohne vorherige Terminvereinbarung. Das meldet das Landratsamt am heutigen Donnerstagvormittag.

Die Erfassung ist künftig jeweils von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 13 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12 Uhr möglich. Während dieser Sonderöffnungszeiten stehen Dolmetscher in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Die Behörde bittet zunächst ukrainische Bürger zu kommen, die nach ihrer Flucht privat im Landkreis Rosenheim untergekommen sind.

Zur Erfassung sollten sie neben ihrem biometrischen Pass und einem biometrischen Lichtbild auch die Meldebestätigung ihrer jetzigen Wohnsitzgemeinde mitbringen. Die entsprechende Bescheinigung erhalten sie im Rathaus der Kommune.

Um den Erfassungsprozess weiter zu beschleunigen, wird außerdem darum gebeten, falls dies nicht schon geschehen ist, vorab das Dokument für die Selbstmeldung auf der Homepage des Rosenheimer Landratsamtes auszufüllen:

https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab=

Hier werden erste Daten erfasst und bereits in das System eingepflegt, die für die weitere Sachbearbeitung vor Ort nötig sind. Dies kann den Prozess bei der Erfassung im Landratsamt noch einmal beschleunigen.

Es werden Sonderschalter eingerichtet, an denen alle notwendigen Daten aufgenommen und geprüft werden können. Im Anschluss werden die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Dokumente direkt ausgestellt. Dazu gehört neben der Aufenthaltserteilung für ein Jahr auch eine Arbeitserlaubnis.

Um zu vermeiden, dass ukrainische Staatsangehörige umsonst warten, arbeitet das Landratsamt mit einem Kartensystem, das sich bereits bei den mobilen Impfteams bewährt hat. Die Flüchtlinge, die an diesem Tag an die Reihe kommen, erhalten – wenn sie am Landratsamt eintreffen – ein farbiges Kärtchen, welches ihnen die Erfassung und Bearbeitung an diesem Tag garantiert.

Flüchtlinge, die danach kommen, erhalten Kärtchen für einen der darauffolgenden Tage.