Geld für Marktkaufleute und Schausteller - Voraussetzung: Ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten

Die bayerische Staatsregierung will Marktkaufleute und Schausteller unterstützen, die im vergangenen Jahr 2021 vom Verbot der Volksfeste betroffen waren. Voraussetzung sei aber ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten zwischen Januar und Oktober 2021, teilte die Staatskanzlei am gestrigen Dienstag mit.

Die betroffenen Selbstständigen und Kleinunternehmer könnten dann je Monat 1.500 Euro fiktiven Unternehmerlohn beantragen. Er werde ZUSÄTZLICH zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt.

Quelel BR