Ab sofort gilt nur mehr die Maskenpflicht in den Kirchen - „Ohne am Platz" bei genügend Abstand zum Nächsten

Die Maskenpflicht bleibe aber auch hier in Kraft. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske in der Kirche abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibe …
Schaufenster
