Von der Regierung von Oberbayern einheitliche Regelung bei der Registrierung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Nach ihrer Registrierung können Flüchtlinge, die bereits privat untergebracht sind, dorthin zurückkehren.
Wenn keine private Unterkunft im Verwandten- oder Bekanntenkreis vorhanden sei, würden die Flüchtlinge untergebracht. Im Übrigen rät die Regierung von Oberbayern den Flüchtlingen aus der Ukraine, keinen Asylantrag zu stellen.
Es werde erwartet, dass zeitnah die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis auch ohne die Stellung eines Asylgesuchs möglich sein werde. Diese Lösung schließt ein, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden. Das bedeutet, die Flüchtlinge können unterstützt werden, beispielsweise durch Geld- und Sachleistungen.
Im Übrigen bittet die Regierung von Oberbayern darum, bei größeren Personengruppen vorab telefonisch Kontakt mit dem Ankunftszentrum aufzunehmen.
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