Aktuelle Infos - Bei Neueinstellungen gilt sie auch in Bayern schon ab übernächster Woche - Landkreis-Inzidenz weiter gesunken

Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen – sie gilt bundesweit in genau zwei Wochen: Sie soll in Bayern in den kommenden Monaten ‚langsam und schrittweise‘ um- und durchgesetzt werden. So sieht es das Konzept vor, wie es Gesundheitsminister Klaus Holetschek zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nun präsentiert hat.

Bayern wolle eine pragmatische Umsetzung mit Augenmaß, teilte Holetschek gestern mit. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigte, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, offenbar dann etwa ab dem Sommer Betretungsverbote drohen, heißt es vage. Bei Neueinstellungen gelte die Impfpflicht auch in Bayern dagegen direkt ab übernächste Woche: Mittwoch, 16. März.

Konkret werde diese Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt, meldet am heutigen Dienstag der Bayerische Rundfunk:

Ab dem 16. März müssen die Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen seien oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken.

Ziel sei, noch möglichst viele bislang Ungeimpfte zu überzeugen, betonte Holetschek. Dabei setze man auch auf den neuen Novavax-Impfstoff, der bei einigen vielleicht auf Akzeptanz stoße, so der Minister gestern.

Im Landkreis ist weiterhin nicht offiziell bekanntgegeben worden, wie der Impfablauf hier geplant ist. Heute ist das Landratsamt wegen des eigentlichen Faschingsdienstags ganztägig geschlossen. In benachbarten Kreisgebieten läuft die Registrierung zum neuen Impfstoff aktuell und ab Donnerstag wird in den dortigen Impfzentren neu Novavax für Personen im Gesundheitswesen vorrangig verimpft, wie berichtet …

Auf das Beratungsangebot – so Gesundheitsminister Holetschek gestern – folge dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolge dies nicht, werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – werde dann ein Betretungsverbot ausgesprochen, heißt es aus dem Ministerium.

Die Corona-Inzidenz im Kreisgebiet liegt heute laut RKI bei weiter gesunkenen 1665,1 Neuinfektionen – eine Zahl, die aber an Aussagekraft verloren hat, da es die dafür relevanten PCR-Tests nicht mehr ohne weiteres gibt.

Zum Glück gibt es heute laut RKI keinen weiteren Corona-Todesfall im Landkreis – 679 Verstorbene sind jetzt seit dem Beginn der Pandemie im Landkreis zu beklagen.

Von nun 65 der im Landkreis zur Verfügung stehenden Intensivbetten der Kliniken insgesamt im Kreisgebiet sind 55 Betten belegt – bei insgesamt vier Patienten dort handelt es sich um Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf.

 

Quellen RKI / Divi / BR